Dass jemand, der während der Fahrt eine Hand am Steuer hat und in der anderen sein Handy hält und damit fleißig telefoniert, bei einer Polizeikontrolle die Zahlung eines Bußgelds riskiert, ist hinlänglich bekannt.
Nun könnte man glauben, die Nutzung des Handys als Navigationsgerät würde einen Autofahrer vor einem Bußgeld schützen, doch weit gefehlt: Im Sommer 2009 musste dies ein Mann erfahren, der in eine Polizeikontrolle geraten war und sozusagen auf frischer Tat bei der Handynutzung ohne eine im Fahrzeug angebrachte Handyhalterung ertappt wurde. Er gab zu Protokoll, er habe nicht die Telefonfunktion des Geräts genutzt, sondern habe das Handy während der Fahrt als Navi verwendet.
Der Mann musste 70 Euro Bußgeld zahlen und verlor den Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht Köln (Aktenzeichen: 81 Ss-OWi 49/08).
Ganz gleich, ob Sie also das Handy zum Telefonieren oder Navigieren nutzen wollen, mit einer Handyhalterung sind Sie immer auf der sicheren Seite.

